Allgemeine Infoveranstaltung: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Wozu das Ganze?
Sinn der Vorsorgevollmacht ist es, eine Betreuung zu vermeiden. Dies steht ausdrücklich auf jeder ersten Seite dieser Vollmachten und findet seinen Ursprung in Paragraph 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Vorsorgevollmacht regelt insbesondere die Bereiche Gesundheit, Aufenthalt und Vermögen und gilt auch über den Tod hinaus. Dort gibt es viele einzelne „Kästchen“, ob die Vollmacht viel oder wenig umfassen soll. Allen, die mich fragen, sage ich: Am besten immer ein „Ja“ ankreuzen. Wenn ich dem Bevollmächtigten vertraue, dann allumfassend! Damit nicht wegen des Fehlens einer Aufgabe doch das Betreuungsgericht tätig werden muss…
Erkrankungen oder Unfälle können so ernst sein, dass es manchmal auch nicht möglich ist, selbst über die Behandlung zu entscheiden. Um dann zumindest noch ein wenig selbst bestimmen zu können, hilft eine Patientenverfügung. Darin ist festgelegt, welche Behandlung ich in einer bestimmten Situation wünsche und welche nicht. Während also in der Vorsorgevollmacht geregelt ist, wer für mich handelt (auch wenn ich nicht todkrank bin), kann ich in der Patientenverfügung angeben, was die Ärzte in der Sterbephase machen sollen.
„Als Freikirche stehen wir in der Verantwortung, uns um ältere, kranke und manchmal alleinstehende Geschwister zu kümmern. Die biblische Grundlage liefert uns dazu Apostelgeschichte 6,1-3, wo es darum geht, für die Ärmsten und Schwächsten in unseren Reihen zu sorgen. Wie oft habe ich schon erlebt, dass ein Berufsbetreuer (ähnlich wie in der anfangs erwähnten Geschichte) Geschwister irgendwo unterbrachte und die Gemeinde nicht wirklich etwas davon mitbekam. Das führte zu Spannungen zwischen Gemeinde und Betreuer, sodass in manchen Fällen der Betreuer sogar den Umgang von Geschwistern mit dem Betreuten untersagte. Diese Geschwister verlieren dann den Kontakt zur Gemeinde und verständlicherweise leidet auch ihr Glaubensleben darunter.“
– Andreas Huber, Syndikusrechtswanwalt. In: BWgung (2024). Vorsorge. Für den Ernstfall vorbereitet sein.